Rollstuhl und Krankenkasse: wann es einen Zuschuss gibt
Ein Rollstuhl ist eine Anschaffung, die kaum jemand einplant. Entsprechend häufig kommt die Frage, wer die Kosten trägt. Die kurze Antwort: die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Versorgung mit einem Standardmodell, wenn ein Arzt sie für notwendig hält. Für ein höherwertiges Modell zahlt sie in der Regel nur den Anteil, der für das Standardmodell angefallen wäre. Wie das im Einzelnen abläuft, steht hier.
Schritt eins: die Verordnung vom Arzt
Am Anfang steht die Feststellung, dass ein Rollstuhl medizinisch notwendig ist. Das entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, meist in der Hausarztpraxis oder in der Orthopädie. Sprechen Sie das Thema aktiv an und beschreiben Sie, was im Alltag nicht mehr geht: Strecken, Treppen, Einkäufe, Ausflüge. Je konkreter die Schilderung, desto einfacher die Begründung. Das Ergebnis ist eine Verordnung, umgangssprachlich das Rezept.
Schritt zwei: einreichen bei der Kasse
Die Verordnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, per Post, vor Ort oder über das Online-Portal Ihrer Kasse. Die Kasse prüft und teilt Ihnen mit, welche Versorgung sie übernimmt. Bei einem einfachen Standardrollstuhl ist das meistens unkompliziert. Rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit.
Was die Kasse als Regelleistung bezahlt
Die Krankenkasse versorgt mit Modellen aus dem Hilfsmittelverzeichnis. Das ist ein Katalog, in dem jedes erstattungsfähige Hilfsmittel mit einer eigenen Nummer steht, der Hilfsmittelnummer. Steht ein Modell darin, übernimmt die Kasse die Kosten im Rahmen der festgelegten Beträge. Steht es nicht darin, gibt es keine Regelleistung.
Zwei Punkte, die viele überraschen: Ein Anspruch auf ein neues Gerät besteht nicht. Sanitätshäuser geben häufig aufgearbeitete Modelle aus dem Bestand aus. Und die Ausstattung ist auf das Notwendige begrenzt, nicht auf das Angenehme.
Was das für Strongback bedeutet
Hier ist eine klare Auskunft wichtiger als eine schöne: Unsere Rollstühle und Rollatoren haben keine Hilfsmittelnummer und stehen nicht im Hilfsmittelverzeichnis. Eine Verordnung führt bei uns deshalb nicht automatisch zu einer Kostenübernahme. Das ist eine bewusste Entscheidung, weil sich die Ausstattung, auf die wir Wert legen, mit den Vorgaben des Verzeichnisses nicht abbilden lässt.
Möglich bleibt ein Zuschuss im Einzelfall. Ob Ihre Kasse einen gewährt und in welcher Höhe, lässt sich nur direkt mit ihr klären. Fragen Sie deshalb vor dem Kauf nach, nicht danach.
So gehen Sie bei einem höherwertigen Modell vor
- Verordnung beim Arzt ausstellen lassen.
- Ein Angebot für das gewünschte Modell einholen. Wir stellen Ihnen ein Angebot mit allen technischen Daten aus, das Sie bei der Kasse einreichen können.
- Verordnung und Angebot gemeinsam bei der Kasse einreichen.
- Antwort abwarten. Die Kasse nennt den Betrag, den sie übernimmt.
- Erst dann entscheiden, ob Sie die Differenz tragen möchten.
Die Differenz kann je nach Modell und Kasse einige hundert Euro betragen. Belastbar ist immer nur die Zusage Ihrer eigenen Kasse; allgemeine Beträge helfen an dieser Stelle nicht weiter.
Wofür sich der Aufwand lohnen kann
Ein Standardrollstuhl bringt Sie von A nach B. Der Unterschied zeigt sich beim Gewicht und beim Sitzen. Unsere Modelle Comfort und Flip wiegen ab 7,8 kg netto, komplett mit Rädern, Fußstützen und Kippschutz zwischen 12,6 und 13,3 kg. Die Hinterräder gehen über Steckachsen ohne Werkzeug ab, danach passt der Rahmen in einen normalen Kofferraum. Die Rückenlehne ist in den Rahmen integriert und der natürlichen S-Kurve der Wirbelsäule nachgeformt, statt als Gurtband zwischen zwei Rohren zu hängen.
Ob das im Einzelfall die richtige Versorgung ist, klären Sie am besten mit Ihrem Arzt, Ihrer Therapie oder Ihrem Sanitätshaus. Wir beraten gern zu Maßen, Größen und Ausstattung; eine medizinische Empfehlung können und dürfen wir nicht geben. Alle Maße finden Sie in der Rollstuhl-Übersicht, weitere Antworten in den häufigen Fragen.
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